Geschäftsbedingungen.
Geschäftsbedingungen.
Chartervereinbarung.
Der vertragliche Gegenstand jeder Charter wird detailliert festgelegt in der Chartervereinbarung, die von beiden Parteien, dem Charterkunden und Argo Cruising, unterschrieben werden.
Der Charterkunde bezahlt außer der vereinbarten Chartergebühr den verbrauchten Treibstoff des Bootes und der Beiboote, und alle Hafengebühren der von ihm besuchten Marinas, falls anfallend.
Vorverproviantierungsvereinbarung.
Diese Vereinbarung wird an den Skipper des Bootes gegeben, damit dieser wie vereinbart vor Ankunft des Charterkunden die entsprechenden Einkäufe tätigen kann. Alle Kosten, die für Rechnung des Charterkunden fällig werden, werden diesem am Ende der Charter detailliert in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen.
Bei Unterschrift der Chartervereinbarung wird eine Anzahlung von 50% der Chartergebühr fällig, um die Buchung verbindlich abzuschließen. Die restlichen 50% werden 6 Wochen vor Beginn der Charter fällig, eingehend bei Argo Cruising.
Kaution.
Eine Kaution für das Boot wird vor Antritt der Charter fällig, um mögliche Schäden während der Charter abzusichern. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Größe des Bootes.
Autorität des Schiffsführers.
Ihr Skipper wird immer versuchen, Ihre Wünsche nach Möglichkeit zu erfüllen, jedoch ist seine erste Pflicht und Verantwortung im Interesse der Sicherheit sowohl der Passagiere als auch des Bootes zu sehen. Ihr Skipper bespricht gerne mit Ihnen alle Möglichkeiten und Alternativen, im Fall einer notwendigen Entscheidung im Sinne der Sicherheit der Passagiere und des Bootes ist seine Entscheidung maßgebend.
Rauchen an Bord.
Aus Sicherheitsgründen ist Rauchen im Inneren des Bootes GRUNDSÄTZLICH NICHT GESTATTET. Verstöße gegen diese Sicherheitsvorschrift haben den Verlust der Kaution als Folge.
Kinder an Bord.
Kinder müssen während ihres Aufenthaltes an Bord jederzeit von einem Erwachsenen beaufsichtigt werden.
Tiere.
Tiere sind an Bord grundsätzlich nicht erlaubt.



